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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §95 Abs4 Z3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2010/15/0011 E 25. Juli 2013Rechtssatz
Mit dem Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, VwSlg 8299 F/2007, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass sich die Erteilung einer Kapitalertragsteuergutschrift an den Erwerber zum Zeitpunkt der Anschaffung der Nullkuponanleihe als rechtlich nicht gedeckt erweist. Damit ist die Meinung, die Belastung mit Kapitalertragsteuer anlässlich der Depotentnahme sei auch unter dem Aspekt der Rückverrechnung der (anlässlich des Erwerbs der Nullkuponanleihen) erteilten Gutschrift zu sehen, nicht mehr stichhaltig. Der Wortlaut der Bestimmung des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988, die von der "Meldung des Eintritts von Umständen" spricht, die die Abzugspflicht beenden oder begründen, ist nicht ohne weiteres mit dem rein faktischen Vorgang einer Depotentnahme in Einklang zu bringen. Durch eine Depotentnahme allein ändert sich der Status des Wertpapiers in Bezug auf die Abzugspflicht nicht.Mit dem Erkenntnis vom 19. Dezember 2007, 2005/13/0075, VwSlg 8299 F/2007, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass sich die Erteilung einer Kapitalertragsteuergutschrift an den Erwerber zum Zeitpunkt der Anschaffung der Nullkuponanleihe als rechtlich nicht gedeckt erweist. Damit ist die Meinung, die Belastung mit Kapitalertragsteuer anlässlich der Depotentnahme sei auch unter dem Aspekt der Rückverrechnung der (anlässlich des Erwerbs der Nullkuponanleihen) erteilten Gutschrift zu sehen, nicht mehr stichhaltig. Der Wortlaut der Bestimmung des Paragraph 95, Absatz 4, Ziffer 3, EStG 1988, die von der "Meldung des Eintritts von Umständen" spricht, die die Abzugspflicht beenden oder begründen, ist nicht ohne weiteres mit dem rein faktischen Vorgang einer Depotentnahme in Einklang zu bringen. Durch eine Depotentnahme allein ändert sich der Status des Wertpapiers in Bezug auf die Abzugspflicht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150012.X01Im RIS seit
17.09.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017