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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §293;Rechtssatz
Der Berichtigungsbescheid ist mittels Beschwerde vor dem VwGH anfechtbar. Diese kann sich jedoch in der Regel nur gegen die Zulässigkeit der Berichtigung und nicht auch gegen den berichtigten Bescheid selbst richten (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 31. Oktober 2000, 95/15/0088).Der Berichtigungsbescheid ist mittels Beschwerde vor dem VwGH anfechtbar. Diese kann sich jedoch in der Regel nur gegen die Zulässigkeit der Berichtigung und nicht auch gegen den berichtigten Bescheid selbst richten vergleiche nochmals das hg. Erkenntnis vom 31. Oktober 2000, 95/15/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010130003.X01Im RIS seit
06.09.2013Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016