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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Zu den Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 zählen als "Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" nach ständiger Rechtsprechung auch unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz (vgl. mit Hinweisen auf Vorjudikatur und Ausführungen zum Wohnen "am Beschäftigungsort" das Erkenntnis vom 31. Juli 2012, 2008/13/0086). [Hier: Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Abgabenbehörde dem Abgabepflichtigen zugestand, die tägliche Zurücklegung einer Distanz von etwa 262 km (Familienwohnsitz - Arbeitsplatz und zurück) großteils auf der Autobahn mit einem - bei "Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeiten" -Zu den Werbungskosten gemäß Paragraph 16, Absatz eins, erster Satz EStG 1988 zählen als "Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" nach ständiger Rechtsprechung auch unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz vergleiche mit Hinweisen auf Vorjudikatur und Ausführungen zum Wohnen "am Beschäftigungsort" das Erkenntnis vom 31. Juli 2012, 2008/13/0086). [Hier: Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Abgabenbehörde dem Abgabepflichtigen zugestand, die tägliche Zurücklegung einer Distanz von etwa 262 km (Familienwohnsitz - Arbeitsplatz und zurück) großteils auf der Autobahn mit einem - bei "Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeiten" -
Zeitaufwand von jeweils insgesamt etwa 140 Minuten sei ihm nicht zumutbar gewesen.]
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130132.X01Im RIS seit
06.09.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017