RS Vwgh 2013/8/2 2013/21/0057

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Veröffentlicht am 02.08.2013
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E01100000
E3R E19100000
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

32009R0810 Visakodex Art32 Abs1 litb;
32009R0810 Visakodex Art32 Abs2;
AVG §37;
AVG §45 Abs3;
EURallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Rahmen der - auch im Anwendungsbereich des Visakodex vorzunehmenden - Einräumung des Parteiengehörs sind die konkreten Umstände anzuführen, die beim Botschaftsorgan die Zweifel an der Wiederausreiseabsicht begründen (vgl. E 16. Mai 2013, 2012/21/0158).Im Rahmen der - auch im Anwendungsbereich des Visakodex vorzunehmenden - Einräumung des Parteiengehörs sind die konkreten Umstände anzuführen, die beim Botschaftsorgan die Zweifel an der Wiederausreiseabsicht begründen vergleiche E 16. Mai 2013, 2012/21/0158).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013210057.X01

Im RIS seit

05.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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