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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32009R0810 Visakodex Art32 Abs1 litb;Rechtssatz
Im Rahmen der - auch im Anwendungsbereich des Visakodex vorzunehmenden - Einräumung des Parteiengehörs sind die konkreten Umstände anzuführen, die beim Botschaftsorgan die Zweifel an der Wiederausreiseabsicht begründen (vgl. E 16. Mai 2013, 2012/21/0158).Im Rahmen der - auch im Anwendungsbereich des Visakodex vorzunehmenden - Einräumung des Parteiengehörs sind die konkreten Umstände anzuführen, die beim Botschaftsorgan die Zweifel an der Wiederausreiseabsicht begründen vergleiche E 16. Mai 2013, 2012/21/0158).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013210057.X01Im RIS seit
05.09.2013Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013