Index
L82007 Bauordnung TirolNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/06/0130 E 19. Dezember 2005 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage der Beeinträchtigung des Orts- und Straßenbildes ist jeweils anhand des konsentierten vorhandenen Bestandes zu beurteilen, insoweit ihm ein Mindestmaß an gemeinsamer Charakteristik, wenn auch nicht vollständiger Einheitlichkeit eigen ist (Hinweis E vom 27. April 1999, Zl. 95/05/0082). (Hier:
Im Befund des herangezogenen Gutachtens wird lediglich der Aufstellungsort der gegenständlichen Plakattafeln beschrieben.)
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Besondere Rechtsgebiete Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010060205.X05Im RIS seit
27.09.2013Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017