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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es ist für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs. 1 Z 1 (iVm Abs. 2) ASVG weder dem Grunde noch der Höhe nach entscheidend, ob die nicht rechtzeitig gemeldete Beschäftigung die Vollversicherung oder lediglich die Teilversicherung in der Unfallversicherung begründet (vgl. im Übrigen zu § 111 ASVG das hg. Erkenntnis vom 24. November 2010, Zl. 2009/08/0262, mwN).Es ist für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2,) ASVG weder dem Grunde noch der Höhe nach entscheidend, ob die nicht rechtzeitig gemeldete Beschäftigung die Vollversicherung oder lediglich die Teilversicherung in der Unfallversicherung begründet vergleiche im Übrigen zu Paragraph 111, ASVG das hg. Erkenntnis vom 24. November 2010, Zl. 2009/08/0262, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080037.X02Im RIS seit
01.10.2013Zuletzt aktualisiert am
22.04.2014