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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19;Rechtssatz
Ist selbst im "Bekanntenkreis" keine ladungsfähige Adresse des Zeugen bekannt, kann von der Behörde nicht verlangt werden, darüber hinausgehende umfangreiche Ermittlungen anzustellen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Ermittlungsverfahren Allgemein Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090106.X01Im RIS seit
27.09.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013