Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs2;Rechtssatz
Anders als bei einer Parteienbeschwerde, bei der der Wegfall des Rechtsschutzinteresses vor Erhebung der Beschwerde zur Zurückweisung der Beschwerde führt, kann ein Rechtsschutzinteresse bei einer Amtsbeschwerde nicht wegfallen. Sohin hat der Eintritt der Strafbarkeitsverjährung zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und Erhebung der Amtsbeschwerde keine Auswirkung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090091.X03Im RIS seit
01.10.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013