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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112;Rechtssatz
Überlegungen des Beamten darüber, ob und wann er allenfalls den Ruhestand antreten könnte, sind für die Frage der Rechtmäßigkeit des Bescheides betreffend Suspendierung gemäß § 112 BDG 1979 nicht von ausschlaggebender Bedeutung.Überlegungen des Beamten darüber, ob und wann er allenfalls den Ruhestand antreten könnte, sind für die Frage der Rechtmäßigkeit des Bescheides betreffend Suspendierung gemäß Paragraph 112, BDG 1979 nicht von ausschlaggebender Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090028.X01Im RIS seit
11.10.2013Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013