RS Vwgh 2013/9/10 2013/18/0043

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Veröffentlicht am 10.09.2013
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §56;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
StGB §75;

Rechtssatz

Die Annahme der Behörde hinsichtlich des Vorliegens der im § 56 FrPolG 2005 umschriebenen Gefährdung erweist sich bei dem vom Fremden begangenen Verbrechen des Mordes und der daraus ableitbaren hohen Gewaltbereitschaft als unbedenklich (vgl. E 19. April 2012, 2010/21/0507).Die Annahme der Behörde hinsichtlich des Vorliegens der im Paragraph 56, FrPolG 2005 umschriebenen Gefährdung erweist sich bei dem vom Fremden begangenen Verbrechen des Mordes und der daraus ableitbaren hohen Gewaltbereitschaft als unbedenklich vergleiche E 19. April 2012, 2010/21/0507).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013180043.X01

Im RIS seit

14.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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