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24/01 StrafgesetzbuchRechtssatz
Die Annahme der Behörde hinsichtlich des Vorliegens der im § 56 FrPolG 2005 umschriebenen Gefährdung erweist sich bei dem vom Fremden begangenen Verbrechen des Mordes und der daraus ableitbaren hohen Gewaltbereitschaft als unbedenklich (vgl. E 19. April 2012, 2010/21/0507).Die Annahme der Behörde hinsichtlich des Vorliegens der im Paragraph 56, FrPolG 2005 umschriebenen Gefährdung erweist sich bei dem vom Fremden begangenen Verbrechen des Mordes und der daraus ableitbaren hohen Gewaltbereitschaft als unbedenklich vergleiche E 19. April 2012, 2010/21/0507).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013180043.X01Im RIS seit
14.10.2013Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013