RS Vwgh 2013/9/11 2012/04/0021

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Veröffentlicht am 11.09.2013
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
58/02 Energierecht

Norm

GWG 2011 §125 Abs1;
GWG 2011 §125 Abs5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Untersagung der Berufung auf Klauseln in bereits abgeschlossenen Verträgen (arg.: "soweit diese unzulässigerweise vereinbart worden sind") ist von der präventiven Klauselkontrolle der Behörde nach § 125 Abs. 5 GWG 2011 nicht umfasst.Die Untersagung der Berufung auf Klauseln in bereits abgeschlossenen Verträgen (arg.: "soweit diese unzulässigerweise vereinbart worden sind") ist von der präventiven Klauselkontrolle der Behörde nach Paragraph 125, Absatz 5, GWG 2011 nicht umfasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012040021.X03

Im RIS seit

15.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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