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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Zwar stellt die Frage, ob das Angebot eines Bieters zu Recht ausgeschieden (oder in die Angebotsbewertung einbezogen) wurde, eine von der Vergabekontrollbehörde zu beantwortende Rechtsfrage dar. Dies ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass die Beantwortung dieser Rechtsfrage keine Feststellungen im Tatsachenbereich voraussetzt, die - nach Lage des Falles - die Erhebung eines Sachverständigenbeweises notwendig machen können.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010040066.X06Im RIS seit
17.10.2013Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013