RS Vwgh 2013/9/12 2010/04/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2013
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Es liefe auf eine unzulässige Überspannung der Begründungspflicht hinaus, wenn jedes vom Bieter in der Zuschlagsentscheidung vermisste Begründungselement zur objektiven Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung führen würde. Vielmehr kommt es darauf an, ob es dem Bieter auch ohne Kenntnis zusätzlicher, detaillierterer Begründungselemente unschwer möglich ist, gegen die Zuschlagsentscheidung einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen (Hinweis E vom 9. April 2013, 2011/04/0224).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010040066.X04

Im RIS seit

17.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten