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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §131;Rechtssatz
Es liefe auf eine unzulässige Überspannung der Begründungspflicht hinaus, wenn jedes vom Bieter in der Zuschlagsentscheidung vermisste Begründungselement zur objektiven Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung führen würde. Vielmehr kommt es darauf an, ob es dem Bieter auch ohne Kenntnis zusätzlicher, detaillierterer Begründungselemente unschwer möglich ist, gegen die Zuschlagsentscheidung einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringen (Hinweis E vom 9. April 2013, 2011/04/0224).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010040066.X04Im RIS seit
17.10.2013Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013