Index
12/03 Entsendung ins AuslandNorm
AZHG 1999 §29;Rechtssatz
Soweit die Dienstbehörde in ihrer Funktion als "Dienstgeberin" des Beamten vom Finanzamt für dessen Rechnung höhere Beträge rückgewährt erhält, als sie als Abzugsposten ohnedies berücksichtigt hat, stünde es dem Beamten frei, diese Beträge gegenüber dem Bund im Zivilrechtsweg geltend zu machen (vgl. zum zivilrechtlichen Charakter des Abführungsverhältnisses von Lohnsteuer allgemein das E vom 23. November 2011, 2011/12/0024).Soweit die Dienstbehörde in ihrer Funktion als "Dienstgeberin" des Beamten vom Finanzamt für dessen Rechnung höhere Beträge rückgewährt erhält, als sie als Abzugsposten ohnedies berücksichtigt hat, stünde es dem Beamten frei, diese Beträge gegenüber dem Bund im Zivilrechtsweg geltend zu machen vergleiche zum zivilrechtlichen Charakter des Abführungsverhältnisses von Lohnsteuer allgemein das E vom 23. November 2011, 2011/12/0024).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013120072.X05Im RIS seit
14.10.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013