RS Vwgh 2013/9/16 2013/12/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2013
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Index

12/03 Entsendung ins Ausland
43/02 Leistungsrecht
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AZHG 1999 §29;
GehG 1956 §13a;
HGG 2001 §55;
  1. HGG 2001 § 55 heute
  2. HGG 2001 § 55 gültig ab 01.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2019
  3. HGG 2001 § 55 gültig von 01.09.2009 bis 30.11.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2009
  4. HGG 2001 § 55 gültig von 01.01.2004 bis 31.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2003
  5. HGG 2001 § 55 gültig von 01.12.2002 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2002
  6. HGG 2001 § 55 gültig von 01.04.2001 bis 30.11.2002

Rechtssatz

Soweit die Dienstbehörde in ihrer Funktion als "Dienstgeberin" des Beamten vom Finanzamt für dessen Rechnung höhere Beträge rückgewährt erhält, als sie als Abzugsposten ohnedies berücksichtigt hat, stünde es dem Beamten frei, diese Beträge gegenüber dem Bund im Zivilrechtsweg geltend zu machen (vgl. zum zivilrechtlichen Charakter des Abführungsverhältnisses von Lohnsteuer allgemein das E vom 23. November 2011, 2011/12/0024).Soweit die Dienstbehörde in ihrer Funktion als "Dienstgeberin" des Beamten vom Finanzamt für dessen Rechnung höhere Beträge rückgewährt erhält, als sie als Abzugsposten ohnedies berücksichtigt hat, stünde es dem Beamten frei, diese Beträge gegenüber dem Bund im Zivilrechtsweg geltend zu machen vergleiche zum zivilrechtlichen Charakter des Abführungsverhältnisses von Lohnsteuer allgemein das E vom 23. November 2011, 2011/12/0024).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013120072.X05

Im RIS seit

14.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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