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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §43 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/12/0172 E 16. September 2013Rechtssatz
Eine "nach dem Lehrplan der Hauptschule geführte Sonderschule" liegt auch dann vor, wenn an einer solchen Schule überwiegend nach den Lehrplänen der Hauptschule unterrichtet wird. Dabei kommt es nicht auf die schulorganisationsrechtliche Stellung der Schule bzw. auf die schulorganisationsrechtliche Zulässigkeit dort (überwiegend) Schüler nach dem Lehrplan der Hauptschule zu unterrichten an.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120173.X02Im RIS seit
15.10.2013Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013