RS Vwgh 2013/9/16 2012/12/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.2013
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BDG 1979 §38;
BDG 1979 §39 Abs4;
BDG 1979 §39;
BDG 1979 §48;
B-GlBG 1993 §18b;
  1. BDG 1979 § 38 heute
  2. BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012
  3. BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012
  4. BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.1997 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998
  5. BDG 1979 § 38 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 43/1995
  6. BDG 1979 § 38 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 550/1994
  7. BDG 1979 § 38 gültig von 01.01.1980 bis 31.12.1994
  1. BDG 1979 § 48 heute
  2. BDG 1979 § 48 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025
  3. BDG 1979 § 48 gültig von 30.12.2022 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022
  4. BDG 1979 § 48 gültig von 01.01.2019 bis 29.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018
  5. BDG 1979 § 48 gültig von 23.12.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018
  6. BDG 1979 § 48 gültig von 25.05.2018 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  7. BDG 1979 § 48 gültig von 28.12.2013 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013
  8. BDG 1979 § 48 gültig von 01.01.2008 bis 27.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2007
  9. BDG 1979 § 48 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000
  10. BDG 1979 § 48 gültig von 01.07.1997 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/1997
  11. BDG 1979 § 48 gültig von 01.01.1980 bis 30.06.1997

Rechtssatz

§ 18b B-GlBG 1993 räumt zwar einen Anspruch auf "Herstellung des diskriminierungsfreien Zustandes" ein. Der vorliegende Fall ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass für die Berücksichtigung von Präferenzen bei der Vergabe von Touren verschiedene diskriminierungsfreie Systeme angewendet werden dürfen: Das vom Bf begehrte System der Berücksichtigung von Präferenzen bei der Tourenvergabe nach Maßgabe des Dienstalters mag nun durchaus eine Möglichkeit der Etablierung eines diskriminierungsfreien Systems sein. Es handelt sich freilich nicht um die einzig mögliche (zulässige) Form der Berücksichtigung von Präferenzen der Lenker bei der Tourenvergabe. Man könnte in diesem Zusammenhang auch an ganz andere Kriterien als das Dienstalter, etwa an die Leistung, besondere Verdienste, die Eignung zur Führung besonderer Routen, aber auch an persönliche und familiäre Verhältnisse denken. Auch die abwechselnde Berücksichtigung von Präferenzen wäre ein sachliches System.Paragraph 18 b, B-GlBG 1993 räumt zwar einen Anspruch auf "Herstellung des diskriminierungsfreien Zustandes" ein. Der vorliegende Fall ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass für die Berücksichtigung von Präferenzen bei der Vergabe von Touren verschiedene diskriminierungsfreie Systeme angewendet werden dürfen: Das vom Bf begehrte System der Berücksichtigung von Präferenzen bei der Tourenvergabe nach Maßgabe des Dienstalters mag nun durchaus eine Möglichkeit der Etablierung eines diskriminierungsfreien Systems sein. Es handelt sich freilich nicht um die einzig mögliche (zulässige) Form der Berücksichtigung von Präferenzen der Lenker bei der Tourenvergabe. Man könnte in diesem Zusammenhang auch an ganz andere Kriterien als das Dienstalter, etwa an die Leistung, besondere Verdienste, die Eignung zur Führung besonderer Routen, aber auch an persönliche und familiäre Verhältnisse denken. Auch die abwechselnde Berücksichtigung von Präferenzen wäre ein sachliches System.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012120150.X06

Im RIS seit

11.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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