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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §38 Abs3 Z1;Rechtssatz
Versetzungen sind bescheidförmig zu verfügen (§ 38 Abs. 7, erster Halbsatz BDG 1979), sodass die Willkürlichkeit oder Diskriminierung bei der Verfügung einer solchen Versetzung mit Rechtsmittel gegen den Bescheid geltend gemacht werden kann. Soweit die Versetzung auf die Änderung einer Verwaltungsorganisation (§ 38 Abs. 3 Z. 1 BDG 1979) gestützt wird, erfolgt im Zuge der Überprüfung des Versetzungsbescheides auch eine Prüfung der Sachlichkeit der in Rede stehenden Organisationsänderung.Versetzungen sind bescheidförmig zu verfügen (Paragraph 38, Absatz 7,, erster Halbsatz BDG 1979), sodass die Willkürlichkeit oder Diskriminierung bei der Verfügung einer solchen Versetzung mit Rechtsmittel gegen den Bescheid geltend gemacht werden kann. Soweit die Versetzung auf die Änderung einer Verwaltungsorganisation (Paragraph 38, Absatz 3, Ziffer eins, BDG 1979) gestützt wird, erfolgt im Zuge der Überprüfung des Versetzungsbescheides auch eine Prüfung der Sachlichkeit der in Rede stehenden Organisationsänderung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120150.X04Im RIS seit
11.12.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017