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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
BDG 1979 §172 Abs2;Rechtssatz
Fehlt es an einer Widmung von Ruhezeiten als Zeiten der dienstplanmäßigen Dienstversehung, sind diese Zeiten auch nicht infolge eines gesetzlichen Rechtfertigungsgrundes trotz Abwesenheit als Zeiten dienstplanmäßiger Dienstversehung zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120095.X02Im RIS seit
11.10.2013Zuletzt aktualisiert am
11.07.2016