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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Richtet sich die Beschwerde (formal) gegen den Bescheid in seinem gesamten Umfang und erachtet sich der Beschwerdeführer ausschließlich in Beschwerdepunkten hinsichtlich eines von mehreren Spruchpunkten verletzt, erscheint eine Verletzung in diesen als Beschwerdepunkt formulierten Rechten durch den anderen Spruchpunkt ausgeschlossen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012120055.X01Im RIS seit
30.10.2013Zuletzt aktualisiert am
05.11.2013