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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs3;Rechtssatz
Voraussetzung der Anwendung der Begünstigungsvorschrift des § 67 Abs. 3 EStG 1988 ist zunächst, dass ein entsprechender arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Abfertigung besteht.Voraussetzung der Anwendung der Begünstigungsvorschrift des Paragraph 67, Absatz 3, EStG 1988 ist zunächst, dass ein entsprechender arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Abfertigung besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010130138.X01Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014