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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs3;Rechtssatz
Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wird bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet und geltend gemacht, sind grundsätzlich ein beendetes und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Eine andere Beurteilung ist nach der hg. Judikatur dort angebracht, wo die unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 25. Mai 1988, 87/13/0178, vom 7. Februar 1990, 89/13/0033, und vom 25. März 1992, 90/13/0068). So wies der Verwaltungsgerichtshof im hg. Erkenntnis vom 7. Februar 1990, 89/13/0033, darauf hin, dass bei Fortsetzung eines Dienstverhältnisses mit Monatsbezügen von ATS 42.000,-- statt bisher ATS 43.660,-- nicht von einer "wesentlich veränderten" Fortsetzung gesprochen werden könne.Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wird bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet und geltend gemacht, sind grundsätzlich ein beendetes und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Eine andere Beurteilung ist nach der hg. Judikatur dort angebracht, wo die unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 25. Mai 1988, 87/13/0178, vom 7. Februar 1990, 89/13/0033, und vom 25. März 1992, 90/13/0068). So wies der Verwaltungsgerichtshof im hg. Erkenntnis vom 7. Februar 1990, 89/13/0033, darauf hin, dass bei Fortsetzung eines Dienstverhältnisses mit Monatsbezügen von ATS 42.000,-- statt bisher ATS 43.660,-- nicht von einer "wesentlich veränderten" Fortsetzung gesprochen werden könne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2009130207.X02Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014