RS Vwgh 2013/9/26 2013/11/0176

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Veröffentlicht am 26.09.2013
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Rechtssatz

Die Regeln des § 9 ArbVG zur Klärung der Frage, welcher Kollektivvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung zu finden hat, setzen nach dem Gesetzeswortlaut voraus, dass der Arbeitgeber "mehrfach kollektivvertragsangehörig ist" (Hinweis: E vom 29. Juni 2005, 2001/08/0129).Die Regeln des Paragraph 9, ArbVG zur Klärung der Frage, welcher Kollektivvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung zu finden hat, setzen nach dem Gesetzeswortlaut voraus, dass der Arbeitgeber "mehrfach kollektivvertragsangehörig ist" (Hinweis: E vom 29. Juni 2005, 2001/08/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013110176.X02

Im RIS seit

24.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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