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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §62 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/07/0049 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/07/0048 E 26. September 2013Rechtssatz
Wurde auf der Rechtsgrundlage des § 62 Abs 3 AWG 2002 ein Auftrag oder eine Anordnung erlassen und ihr nicht nachgekommen, so wird der Tatbestand des § 79 Abs 1 Z 17 AWG 2002 verwirklicht.Wurde auf der Rechtsgrundlage des Paragraph 62, Absatz 3, AWG 2002 ein Auftrag oder eine Anordnung erlassen und ihr nicht nachgekommen, so wird der Tatbestand des Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 17, AWG 2002 verwirklicht.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013070047.X03Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017