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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Beachte
Hier unter Hinweis auf die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I², unter E 239 und E 233 zu §59 AVG referierte JudikaturHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/12/0081 E 17. Februar 1993 RS 2Stammrechtssatz
Ist der unerledigt gebliebene Antrag von dem von der belangten Behörde erledigten Verfahrensgegenstand in rechtlicher Hinsicht trennbar, belastet seine Nichterledigung den angefochtenen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011110050.X02Im RIS seit
25.10.2013Zuletzt aktualisiert am
18.10.2016