RS Vwgh 2013/9/27 2013/05/0145

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Veröffentlicht am 27.09.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Soweit der Beschwerdeführer vor der Behörde unsubstantiiert, ohne Zeitangabe und Vorlage von Bescheinigungsmitteln vorgebracht hatte, "im Urlaub fort gewesen" zu sein, wurde eine Unwirksamkeit der durch Hinterlegung erfolgten Zustellung nicht dargetan (Hinweis E vom 16. November 2011, 2007/17/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013050145.X01

Im RIS seit

12.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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