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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §96;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2012/17/0023Rechtssatz
Zu der der Beglaubigungsklausel beizufügenden Unterschrift hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass für diese weder die Leserlichkeit noch die leserliche Beifügung des Namens erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar4, § 96 Tz 4 und 5).Zu der der Beglaubigungsklausel beizufügenden Unterschrift hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass für diese weder die Leserlichkeit noch die leserliche Beifügung des Namens erforderlich ist vergleiche Ritz, BAO-Kommentar4, Paragraph 96, Tz 4 und 5).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012170147.X01Im RIS seit
23.10.2013Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014