Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §1 Abs2 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/08/0199 2012/08/0198Rechtssatz
Die erstinstanzliche Behörde hatte den Notstandshilfeantrag des Beschwerdeführers wegen Arbeitslosigkeit abgelehnt, da sie von einer aufrechten arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung des Beschwerdeführers ausgegangen war. Wie sich im Berufungsverfahren aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers herausgestellt hat, handelte es sich bei der vom Beschwerdeführer ausgeübten Beschäftigung jedoch um eine geringfügige, nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegende Beschäftigung, was von der belangten Behörde - unter Wahrung des Parteiengehörs - entsprechend berücksichtigt wurde. In dieser Vorgangsweise kann der Verwaltungsgerichtshof keine Rechtswidrigkeit erkennen.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012080197.X07Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014