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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/12/0017 B 1. März 2012 RS 1Stammrechtssatz
Ein Parteienvertreter entspricht seiner Sorgfaltspflicht nicht, wenn er Schriftsätze - einschließlich der Vermerke in den Rubriken - unterfertigt, die eine unrichtige oder unvollständige Anweisung an die Kanzlei zum Ausdruck bringen, weil er in einem solchen Fall damit rechnen muss, dass seine Kanzleikraft in Befolgung der im Vermerk zum Ausdruck gebrachten Anweisung diesen Schriftsatz einbringt (Hinweis B vom 5. April 2011, 2011/16/0044, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013080206.X02Im RIS seit
20.02.2014Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014