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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §38 Abs4 Z1;Rechtssatz
Dass ein Verpächter regelmäßig daran interessiert sei, wie sich der Betrieb entwickle, insbesondere auch deswegen, weil der Verpächter daran interessiert sei, dass das lebende Unternehmen nach Beendigung des Pachtverhältnisses wieder an ihn retourniert werde, begründet weder eine Beteiligung am Betriebskapital noch einen Einfluss auf die Geschäftsführung des Pächters während des Pachtzeitraumes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080125.X05Im RIS seit
04.11.2013Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014