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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24;Rechtssatz
Was die Zurechnung der Wirtschaftsgüter (§ 24 BAO) anbelangt, so ist der zivilrechtliche Eigentümer in der Regel auch der wirtschaftliche Eigentümer; der Pächter hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum am Pachtgegenstand (Ritz, BAO4, § 24 Tz 9).Was die Zurechnung der Wirtschaftsgüter (Paragraph 24, BAO) anbelangt, so ist der zivilrechtliche Eigentümer in der Regel auch der wirtschaftliche Eigentümer; der Pächter hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum am Pachtgegenstand (Ritz, BAO4, Paragraph 24, Tz 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011080125.X04Im RIS seit
04.11.2013Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014