RS Vwgh 2013/10/16 2010/04/0092

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Veröffentlicht am 16.10.2013
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit des BVergG 2006 sowie die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden entziehen sich einer gestaltenden Festlegung durch die Auftraggeberin und eine solche Festlegung kann daher auch nicht bestandsfest werden (Hinweis E vom 8. November 2012, 2010/04/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010040092.X01

Im RIS seit

15.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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