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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56 impl;Rechtssatz
Werden in einer Berufung ausschließlich von der Parteistellung nicht umfasste Fragen aufgeworfen, so wird ein Rechtsmittel, mit welchem ein "förmlicher Abspruch" über die Parteistellung vermisst wird, zu Recht zurückgewiesen. Die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Parteistellung wäre in so einem Fall unzulässig.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013100152.X01Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014