Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Für die Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates zur Behandlung einer Maßnahmenbeschwerde ist alleine maßgeblich, ob es zu einer Überschreitung der staatsanwaltlichen Anordnung im Sinne eines Exzesses gekommen ist. Für die Beurteilung, ob ein solcher "Exzess" vorliegt, ist der Wortlaut und der Sinngehalt der staatsanwaltschaftlichen Anordnung entscheidend. Von einem Exzess kann davon ausgehend nur bei Maßnahmen gesprochen werden, die ihrem Inhalt und Umfang nach in der staatsanwaltlichen Anordnung keine Deckung mehr finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013010036.X04Im RIS seit
20.02.2014Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014