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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §27 Abs1 litc idF 2011/I/014;Rechtssatz
Für die Frage des Erlöschens des (befristet bis zur "Möglichkeit" des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erteilte) Wasserbenutzungsrechtes ist allein entscheidend, ob die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage besteht oder nicht (vgl. E 28. April 2011, 2010/07/0072, zu einem Fall des Anschlusses an die Ortskanalisation).Für die Frage des Erlöschens des (befristet bis zur "Möglichkeit" des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erteilte) Wasserbenutzungsrechtes ist allein entscheidend, ob die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage besteht oder nicht vergleiche E 28. April 2011, 2010/07/0072, zu einem Fall des Anschlusses an die Ortskanalisation).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012070180.X02Im RIS seit
11.12.2013Zuletzt aktualisiert am
23.01.2014