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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §4 Abs3;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichthof hat im Erkenntnis vom 29. Juli 2010, 2008/15/0272, zu einer Betätigung der Erstellung von Spielgemeinschaften für Zwecke des Lottospielens ausgesprochen, es liegt kein durchlaufender Posten vor, wenn dem Kunden die exakte Höhe jenes Betrages aus seinen laufenden Zahlungen, der an die Lotteriegesellschaft als Entgelt für Lotto-Tipps gezahlt wird, nicht bekannt ist. Es steht der Annahme eines durchlaufenden Postens auch entgegen, dass kein einzelner Tipp oder Lottoschein (und damit Wettvertrag mit der Lottogesellschaft) direkt einem einzelnen Kunden zuordenbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011150053.X01Im RIS seit
02.12.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017