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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59;Rechtssatz
Wenn der Inhalt des Bescheides erkennen lässt, dass sich der Bescheid, abgesehen von der Anführung unzutreffender Bestimmungen, (auch) auf die zutreffende Bestimmung stützt, kann der Bescheid als in Vollziehung dieser Bestimmung ergangen angesehen werden, auch wenn die Behörde eine andere Bestimmung im Spruch angeführt hat (Hinweis E 26. Juni 2013, 2012/05/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011070151.X02Im RIS seit
27.11.2013Zuletzt aktualisiert am
15.01.2014