RS Vwgh 2013/10/24 2011/07/0151

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Veröffentlicht am 24.10.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn der Inhalt des Bescheides erkennen lässt, dass sich der Bescheid, abgesehen von der Anführung unzutreffender Bestimmungen, (auch) auf die zutreffende Bestimmung stützt, kann der Bescheid als in Vollziehung dieser Bestimmung ergangen angesehen werden, auch wenn die Behörde eine andere Bestimmung im Spruch angeführt hat (Hinweis E 26. Juni 2013, 2012/05/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011070151.X02

Im RIS seit

27.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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