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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §23;Rechtssatz
Der Ansicht, dass § 23 UStG 1994 auch die Eigenleistungen des Reiseveranstalters umfasse und somit auch für diese Eigenleistungen Steuerfreiheit bestünde, kann im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung des EuGH nicht gefolgt werden (so auch Ruppe/Achatz, UStG4, § 23 Tz 6).Der Ansicht, dass Paragraph 23, UStG 1994 auch die Eigenleistungen des Reiseveranstalters umfasse und somit auch für diese Eigenleistungen Steuerfreiheit bestünde, kann im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung des EuGH nicht gefolgt werden (so auch Ruppe/Achatz, UStG4, Paragraph 23, Tz 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2010150105.X03Im RIS seit
25.11.2013Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017