RS Vwgh 2013/11/6 2010/05/0179

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Veröffentlicht am 06.11.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, Parteiengehör unmittelbar nach Erlangung eines Beweismittels einzuräumen. Es muss vielmehr so zeitgerecht vor Erlassung des Bescheides gewährt werden, dass die Partei auch faktisch noch in der Lage ist, zur Ermittlung der materiellen Wahrheit beizutragen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010050179.X03

Im RIS seit

24.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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