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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §52;Rechtssatz
Liegt ein ausreichendes schlüssiges Gutachten vor, besteht auf die Einholung weiterer, ergänzender Gutachten in einem solchen Fall kein Rechtsanspruch (Hinweis E 26. Mai 2009, 2004/06/0039).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Gutachten Ergänzung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090163.X01Im RIS seit
10.12.2013Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014