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E1PNorm
12010P/TXT Grundrechte Charta Art7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/09/0003 E 24. April 2012 RS 3Stammrechtssatz
Ob allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der in Art. 8 Abs. 1 MRK eingeräumten Rechte zu erteilen wäre, ist nicht im Verfahren nach dem AuslBG zu prüfen.Ob allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der in Artikel 7, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der in Artikel 8, Absatz eins, MRK eingeräumten Rechte zu erteilen wäre, ist nicht im Verfahren nach dem AuslBG zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012090076.X02Im RIS seit
09.12.2013Zuletzt aktualisiert am
29.01.2014