RS Vwgh 2013/11/12 2012/09/0076

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Veröffentlicht am 12.11.2013
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Index

E1P
19/05 Menschenrechte
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

12010P/TXT Grundrechte Charta Art7;
AuslBG;
MRK Art8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/09/0003 E 24. April 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Ob allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der in Art. 8 Abs. 1 MRK eingeräumten Rechte zu erteilen wäre, ist nicht im Verfahren nach dem AuslBG zu prüfen.Ob allenfalls eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der in Artikel 7, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder der in Artikel 8, Absatz eins, MRK eingeräumten Rechte zu erteilen wäre, ist nicht im Verfahren nach dem AuslBG zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012090076.X02

Im RIS seit

09.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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