RS Vwgh 2013/11/13 2013/12/0179

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Veröffentlicht am 13.11.2013
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren ist an sich zulässig, um durch seinen Spruch, dem in diesem Fall Rechtskraftwirkung nicht abgesprochen werden kann, zu klären, ob einer bestimmten Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt und sie daher dem Verfahren beizuziehen ist. Die Zuständigkeit zu einer derartigen Entscheidung kommt den zur Sachentscheidung berufenen Behörden zu (Hinweis E vom 16. September 2010, 2007/09/0299).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013120179.X01

Im RIS seit

21.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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