RS Vwgh 2013/11/13 2011/08/0214

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Veröffentlicht am 13.11.2013
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Index

23/01 Konkursordnung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §40 Abs2;
KO §9 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Rechtskraft der Aufhebung des gegenüber der Versicherten eingeleiteten Insolvenzverfahrens hat die Frist des § 40 Abs. 2 GSVG (allenfalls neuerlich) zu laufen begonnen.Mit der Rechtskraft der Aufhebung des gegenüber der Versicherten eingeleiteten Insolvenzverfahrens hat die Frist des Paragraph 40, Absatz 2, GSVG (allenfalls neuerlich) zu laufen begonnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011080214.X10

Im RIS seit

18.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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