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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §10 Abs7;Rechtssatz
Dem Fremden wurde im Verfahren betreffend Bestrafung wegen Übertretung des § 120 Abs 1a FrPolG 2005 ein unrechtmäßiger Aufenthalt unmittelbar ab Eintritt der Durchsetzbarkeit der asylrechtlichen Ausweisung zum Vorwurf gemacht. Dabei wurde erkennbar auf § 70 Abs. 1 erster Satz FrPolG 2005 abgestellt, der für eine nach dem FrPolG 2005 erlassene Ausweisung (vgl. § 62 und § 66 FrPolG 2005) bestimmt, dass sie spätestens mit Eintritt der Rechtskraft durchsetzbar wird und dass der Fremde dann "unverzüglich" auszureisen hat. Maßgeblich wäre jedoch § 10 Abs. 7 AsylG 2005 gewesen, der für eine nach dem AsylG 2005 erlassene Ausweisung anordnet, dass der Fremde binnen einer Frist von 14 Tagen nach Eintritt der Durchsetzbarkeit freiwillig auszureisen hat. Für das Vorliegen einer diesbezüglichen Ausnahme iSd des letzten Satzes dieser Bestimmung besteht im vorliegenden Fall aber kein Anhaltspunkt.Dem Fremden wurde im Verfahren betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Paragraph 120, Absatz eins a, FrPolG 2005 ein unrechtmäßiger Aufenthalt unmittelbar ab Eintritt der Durchsetzbarkeit der asylrechtlichen Ausweisung zum Vorwurf gemacht. Dabei wurde erkennbar auf Paragraph 70, Absatz eins, erster Satz FrPolG 2005 abgestellt, der für eine nach dem FrPolG 2005 erlassene Ausweisung vergleiche Paragraph 62 und Paragraph 66, FrPolG 2005) bestimmt, dass sie spätestens mit Eintritt der Rechtskraft durchsetzbar wird und dass der Fremde dann "unverzüglich" auszureisen hat. Maßgeblich wäre jedoch Paragraph 10, Absatz 7, AsylG 2005 gewesen, der für eine nach dem AsylG 2005 erlassene Ausweisung anordnet, dass der Fremde binnen einer Frist von 14 Tagen nach Eintritt der Durchsetzbarkeit freiwillig auszureisen hat. Für das Vorliegen einer diesbezüglichen Ausnahme iSd des letzten Satzes dieser Bestimmung besteht im vorliegenden Fall aber kein Anhaltspunkt.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013210142.X01Im RIS seit
13.12.2013Zuletzt aktualisiert am
26.05.2014