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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Versicherung hatte im Inland keinen Wohnsitz (Sitz) im Sinne des § 7 Abs. 1 letzter Satz VersStG. Ermittlungen dahin, ob die Steuer vom Versicherer dem Gesetz entsprechend entrichtet wurde oder nicht, dienten daher auch der Klärung der Frage, ob der Versicherungsnehmer unmittelbar in Anspruch genommen werden darf. Sie dienten daher auch der Ermittlung des Abgabepflichtigen und entfalteten auch diesem gegenüber Unterbrechungswirkung.Die Versicherung hatte im Inland keinen Wohnsitz (Sitz) im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, letzter Satz VersStG. Ermittlungen dahin, ob die Steuer vom Versicherer dem Gesetz entsprechend entrichtet wurde oder nicht, dienten daher auch der Klärung der Frage, ob der Versicherungsnehmer unmittelbar in Anspruch genommen werden darf. Sie dienten daher auch der Ermittlung des Abgabepflichtigen und entfalteten auch diesem gegenüber Unterbrechungswirkung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012170151.X02Im RIS seit
10.12.2013Zuletzt aktualisiert am
23.04.2014