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L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer WienRechtssatz
Auch ein stillgelegtes Unternehmen kann Gegenstand eines Pachtvertrages sein, wenn es sich nur um einen vorübergehenden Zustand handelt und einer jederzeitigen Wiederaufnahme des Betriebes nichts im Wege steht. Die Eigenschaft eines "lebenden Unternehmens" geht dann noch nicht verloren, wenn es sich nur um eine kurzfristige Betriebsunterbrechung handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012170043.X03Im RIS seit
12.12.2013Zuletzt aktualisiert am
04.04.2014