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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
SHG Wr 1973;Rechtssatz
Beim geltend gemachten Recht auf Gewährung einer Sozialhilfeleistung in Form eines Kostenzuschusses zu einer 24- Stunden-Betreuung - und daher auch beim Recht auf meritorische Erledigung dieses Antrages - handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht (vgl. B 26. September 2011, 2011/10/0020; B 9. August 2006, 2006/10/0033).Beim geltend gemachten Recht auf Gewährung einer Sozialhilfeleistung in Form eines Kostenzuschusses zu einer 24- Stunden-Betreuung - und daher auch beim Recht auf meritorische Erledigung dieses Antrages - handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht vergleiche B 26. September 2011, 2011/10/0020; B 9. August 2006, 2006/10/0033).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013100189.X01Im RIS seit
21.02.2014Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019