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L50604 Hort Kindergarten OberösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei einem Bescheid gemäß § 28 Abs. 2 letzter Satz OÖ KinderbetreungsG 2007 "über die Leistung des Gastbeitrages" handelt es sich um einen Leistungsbescheid, der die Leistung soweit zu konkretisieren hat, dass eine Vollstreckung möglich ist. Dazu gehört jedenfalls auch die Festsetzung der Höhe eines zu leistenden Geldbetrages.Bei einem Bescheid gemäß Paragraph 28, Absatz 2, letzter Satz OÖ KinderbetreungsG 2007 "über die Leistung des Gastbeitrages" handelt es sich um einen Leistungsbescheid, der die Leistung soweit zu konkretisieren hat, dass eine Vollstreckung möglich ist. Dazu gehört jedenfalls auch die Festsetzung der Höhe eines zu leistenden Geldbetrages.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013100007.X03Im RIS seit
28.01.2014Zuletzt aktualisiert am
07.03.2014