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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Ein aufgrund eines fehlerhaften Gutachtensauftrags erstattetes Sachverständigengutachten, das im Übrigen die nach der Rechtslage gebotenen erheblichen Umstände nicht vorgibt, kann nicht als erforderliches Gutachten iSd. § 52 Abs. 1 und 2 AVG angesehen werden, weshalb sich eine Vorschreibung von Barauslagen hiefür als unzulässig erweist.Ein aufgrund eines fehlerhaften Gutachtensauftrags erstattetes Sachverständigengutachten, das im Übrigen die nach der Rechtslage gebotenen erheblichen Umstände nicht vorgibt, kann nicht als erforderliches Gutachten iSd. Paragraph 52, Absatz eins und 2 AVG angesehen werden, weshalb sich eine Vorschreibung von Barauslagen hiefür als unzulässig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012110074.X04Im RIS seit
19.12.2013Zuletzt aktualisiert am
03.03.2014