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92 LuftverkehrRechtssatz
§ 4 ZLPV 2006 kann seinem Wortlaut nach nicht entnommen werden, dass ein anderes Fehlverhalten als das dort - angesichts des Wortes "insbesondere" - beispielsweise genannte bei der Beurteilung der Verlässlichkeit außer Betracht zu bleiben hätte; vielmehr ist bei dieser Beurteilung vom Gesamtverhalten des Betreffenden auszugehen (Hinweis E vom 27. November 2008, 2006/03/0144, unter Hinweis auf das E vom 25. Juni 2003, 2002/03/0069).Paragraph 4, ZLPV 2006 kann seinem Wortlaut nach nicht entnommen werden, dass ein anderes Fehlverhalten als das dort - angesichts des Wortes "insbesondere" - beispielsweise genannte bei der Beurteilung der Verlässlichkeit außer Betracht zu bleiben hätte; vielmehr ist bei dieser Beurteilung vom Gesamtverhalten des Betreffenden auszugehen (Hinweis E vom 27. November 2008, 2006/03/0144, unter Hinweis auf das E vom 25. Juni 2003, 2002/03/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013030070.X07Im RIS seit
23.12.2013Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015