RS Vwgh 2013/11/28 2013/03/0070

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Veröffentlicht am 28.11.2013
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Index

92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §32;
LuftfahrtG 1958 §44 Abs4 Z2;
ZLPV 2006 §4;

Rechtssatz

§ 4 ZLPV 2006 kann seinem Wortlaut nach nicht entnommen werden, dass ein anderes Fehlverhalten als das dort - angesichts des Wortes "insbesondere" - beispielsweise genannte bei der Beurteilung der Verlässlichkeit außer Betracht zu bleiben hätte; vielmehr ist bei dieser Beurteilung vom Gesamtverhalten des Betreffenden auszugehen (Hinweis E vom 27. November 2008, 2006/03/0144, unter Hinweis auf das E vom 25. Juni 2003, 2002/03/0069).Paragraph 4, ZLPV 2006 kann seinem Wortlaut nach nicht entnommen werden, dass ein anderes Fehlverhalten als das dort - angesichts des Wortes "insbesondere" - beispielsweise genannte bei der Beurteilung der Verlässlichkeit außer Betracht zu bleiben hätte; vielmehr ist bei dieser Beurteilung vom Gesamtverhalten des Betreffenden auszugehen (Hinweis E vom 27. November 2008, 2006/03/0144, unter Hinweis auf das E vom 25. Juni 2003, 2002/03/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013030070.X07

Im RIS seit

23.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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