RS Vwgh 2013/11/28 2013/03/0070

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Veröffentlicht am 28.11.2013
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0071 E 26. Jänner 1993 RS 3

Stammrechtssatz

Ob die Präjudizialität der Entscheidung gegeben ist, hat die zur Hauptfragenentscheidung zuständige Behörde anhand der diesen Verfahrensgegenstand betreffenden Verwaltungsvorschriften zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013030070.X01

Im RIS seit

23.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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